Leichentransporte vom und ins Ausland können mit dem Leichenwagen oder dem Flugzeug vorgenommen werden. Der Bestatter des SVB ist in der Lage, der Trauerfamilie die kostengünstigste Variante mit Vor- und Nachteilen aufzuzeigen.
Verschieden Gesetze und Abkommen regeln den internationalen Transport von Leichen. Diese Gesetze und Verordnungen regeln:
- Sargbeschaffenheit
- Leichenpflege
- Einsargung
- Formalitäten
Der Bestatter des SVB kennt die Vorschriften für die jeweiligen Länder und verfügt über die notwendigen Kontakte zu den Konsulaten und Transportgesellschaften.
Es empfiehlt sich, vor der Erteilung des Auftrags Offerten der Bestatter am Sterbeort und am Wohnort einzuholen.